Berechnung der Vergütung eines Architekten bei Überschreitung der Honorartafelwerte
KG, Urteil vom 22.03.2004 - Aktenzeichen 24 U 57/01
DRsp Nr. 2006/9404
Berechnung der Vergütung eines Architekten bei Überschreitung der Honorartafelwerte
Werden die Honorartafelwerte der HOAI (z.Zt. 50 Mio. DM) mit 80-85 Mio. DM anrechenbaren Kosten bei weiten überschritten, so sind Honorarprozentsätze von etwa 6,45 % als übliche Vergütung i.S. des § 632BGB anzusehen. Eine Berechnung nach Honorarfortschreibungstabellen kommt nicht in Betracht.