LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.08.2012
7 Sa 157/12
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 26.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 8942/09

Berechnung des Bonusanspruchs; Ausübung billigen Ermessens

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.08.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 157/12

DRsp Nr. 2013/4291

Berechnung des Bonusanspruchs; Ausübung billigen Ermessens

1. Für die Bemessung des Bonus‘ 2008 ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nicht auf die Ertragslage des Tätigkeitsfeldes Global Distribution und/oder Investor Solutions Sales, sondern auf das Investmentgeschäft insgesamt abzustellen.2. Die Ausübung billigen Ermessens kann auch dazu führen, dass der auszuschüttende Bonusanspruch gegenüber dem zugesagten Volumen auf 10 % zu reduziert wird.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. April 2010 - 14 Ca 8942/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung und der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht in Sachen 10 AZR 198/11 hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um eine Bonuszahlung.

Der am xx xxxxxxx xx geborene Kläger ist auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrags vom 20. November 2003, wegen dessen Inhalt im Einzelnen auf Bl. 97 - 100 d.A. verwiesen wird, seit dem 01. März 2004 als "Senior Salesman" im Bereich "Investor Solutions Group" der Investmentsparte (A) der B (im Folgenden: "Rechtsvorgängerin") beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis ist inzwischen auf Grund Verschmelzung auf die Beklagte übergegangen.

Der Arbeitsvertrag enthält unter "2. Bezüge" folgende Regelung: