Berechtigung zum Schadensersatz bei unkorrekter Vergabe eines Auftrags
BGH, Urteil vom 26.03.1981 - Aktenzeichen VII ZR 185/80
DRsp Nr. 1996/14409
Berechtigung zum Schadensersatz bei unkorrekter Vergabe eines Auftrags
Bei einer unkorrekten Vergabe eines Auftrages erleidet nur derjenige einen Schaden, der bei ordnungsgemäßer Durchführung des Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag erhalten hätte.