Berichtigung des Wohnungsgrundbuchs bei fehlerhafter Eintragung von Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Urteil vom 09.06.1999 - Aktenzeichen 8 U 211/97
DRsp Nr. 2001/4998
Berichtigung des Wohnungsgrundbuchs bei fehlerhafter Eintragung von Wohnungseigentum
Werden nach der Teilungserklärung als Teileigentum anzusehende Räume ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer in Wohnungseigentum umgewandelt, so steht diesen gegen den Grundbucheintrag ein Berichtigungsanspruch nach § 894BGB zu.