OLG Hamburg - Urteil vom 09.06.1999
8 U 211/97
Normen:
BGB § 894 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 139

Berichtigung des Wohnungsgrundbuchs bei fehlerhafter Eintragung von Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Urteil vom 09.06.1999 - Aktenzeichen 8 U 211/97

DRsp Nr. 2001/4998

Berichtigung des Wohnungsgrundbuchs bei fehlerhafter Eintragung von Wohnungseigentum

Werden nach der Teilungserklärung als Teileigentum anzusehende Räume ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer in Wohnungseigentum umgewandelt, so steht diesen gegen den Grundbucheintrag ein Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB zu.

Normenkette:

BGB § 894 ;
Fundstellen
BauR 2001, 139