Der Kläger betreibt in S, Güterstraße 15, ein Sägewerk mit Holzgroßhandlung, eine Baustoff-Bedachungsartikelhandlung, eine Bau- und Möbelschreinerei sowie ein Zimmergeschäft. Dieser Betrieb befindet sich auf einem zwischen Saar und Bundesbahn südlich der Brücke liegenden Gelände und ist von der Güterstraße her erschlossen. Die Gesamtgrundstücksfläche umfaßt etwa 68.200 qm.
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