VK-Bund, Beschluß vom 22.08.2000 - Aktenzeichen VK 2-20/00
DRsp Nr. 2001/5101
Berücksichtigung von Betriebserschwerniskosten
Die Berücksichtigung von Betriebserschwerniskosten und sonstiger indirekter Kosten bei der Wertung von Angeboten ist ausgeschlossen, sofern diese in den Ausschreibungsunterlagen nicht ausdrücklich benannt worden sind.