VK-Bund - Beschluß vom 22.08.2000
VK 2-20/00
Normen:
VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 3;
Fundstellen:
BauR 2001, 299

Berücksichtigung von Betriebserschwerniskosten

VK-Bund, Beschluß vom 22.08.2000 - Aktenzeichen VK 2-20/00

DRsp Nr. 2001/5101

Berücksichtigung von Betriebserschwerniskosten

Die Berücksichtigung von Betriebserschwerniskosten und sonstiger indirekter Kosten bei der Wertung von Angeboten ist ausgeschlossen, sofern diese in den Ausschreibungsunterlagen nicht ausdrücklich benannt worden sind.

Normenkette:

VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 3;
Fundstellen
BauR 2001, 299