OLG Koblenz - Urteil vom 21.09.1999
3 U 7/99
Normen:
BGB § 823 ; LBauO RP 1995 § 51 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 458
OLGReport-Koblenz 2000, 184
VersR 2000, 1553

Beschädigung eines Starkstromkabels

OLG Koblenz, Urteil vom 21.09.1999 - Aktenzeichen 3 U 7/99

DRsp Nr. 2001/5001

Beschädigung eines Starkstromkabels

1. Ein Tiefbauunternehmer braucht im Zuge von Erdarbeiten auf eine in einem Waldgebiet stillgelegten Mülldeponie nicht mit dem Vorhandensein von Starkstromkabeln zu rechnen und sich dementsprechend auch nicht zu erkundigen. 2. Hat der Stromversorger es im Laufe von 70 Jahren unterlassen, auf das Kabel hinweisende Markierungen zu erneuern und farblich aufzufrischen, so trifft ihn ein bis zum 100%iges Mitverschulden.

Normenkette:

BGB § 823 ; LBauO RP 1995 § 51 ;
Fundstellen
BauR 2001, 458
OLGReport-Koblenz 2000, 184
VersR 2000, 1553