OLG Koblenz, Urteil vom 21.09.1999 - Aktenzeichen 3 U 7/99
DRsp Nr. 2001/5001
Beschädigung eines Starkstromkabels
1. Ein Tiefbauunternehmer braucht im Zuge von Erdarbeiten auf eine in einem Waldgebiet stillgelegten Mülldeponie nicht mit dem Vorhandensein von Starkstromkabeln zu rechnen und sich dementsprechend auch nicht zu erkundigen.2. Hat der Stromversorger es im Laufe von 70 Jahren unterlassen, auf das Kabel hinweisende Markierungen zu erneuern und farblich aufzufrischen, so trifft ihn ein bis zum 100%iges Mitverschulden.