I.
Die Klägerin verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen behaupteter Amtspflichtverletzungen. Sie wirft dem Beklagten zu 1) vor, Bauvoranfragen zur Errichtung von insgesamt sechs Windenergieanlagen verzögert bearbeitet und - nach einer zwischenzeitlichen Änderung des Flächennutzungsplans - abschlägig beschieden zu haben. Die Inanspruchnahme der Beklagten zu 2) stützt die Klägerin auf deren versagtes gemeindliches Einvernehmen.
Mit Schreiben vom 27. Juli 1999 (Anlagen 3 und 4) beantragte die Klägerin Bauvorbescheide für die Errichtung von 2 und 4 Windkraftanlagen im Gebiet der Beklagten zu 2). Die Beklagte zu 2) versagte am 15. September 1999 die Erteilung des Einvernehmens.
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