Die Beteiligten streiten um eine Bescheinigung nach §§ 7h, 10e
Der Kläger ist Eigentümer des Wohn- und Bürogebäudes Tr.straße 8 in Ro.. Das Grundstück liegt im Bereich der Sanierungssatzung "Stadtzentrum Rostock" und Erhaltungssatzung "Historischer Stadtkern".
Für Instandsetzungsmaßnahmen und den Bau eines Büros und einer Wohneinheit erteilte der Beklagte dem Kläger unter dem 08.06.1994 eine Baugenehmigung, die folgende Bedingungen enthält:
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