Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 22. September 2008 (VK 27/08) bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
Der Antragstellerin wird aufgegeben, sich bis zum 18. Dezember 2008 zu erklären, ob die sofortige Beschwerde zurückgenommen wird.
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