OVG Thüringen - Urteil vom 24.09.2003
1 KO 404/02
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4 ; BauGB § 35 Abs. 2 ; BauGB § 35 Abs. 3 ; BauO § 62 ; ThürBO § 55 Abs. 1 ; ThürBO § 62 Abs. 1 ; ThürBO § 77 Abs. 1 S. 1 ; ThürVwZVG § 48 Abs. 1 S. 1 idFv. 27.09.1994 ;
Fundstellen:
NuR 2005, 58
Vorinstanzen:
VG Gera, vom 13.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2266/98

Beseitigungsanordnung; Jagdhütte; Außenbereich; Privilegierung; privilegiertes Vorhaben; Lagerung; Futter; Wild; Aufenthalt; Jagdrevier; Jagdberechtigter; Jagdausübung; Übernachtung; sonstiges Vorhaben; Beeinträchtigung; natürliche Eigenart der Landschaft; Verunstaltung; Landschaftsbild; Verhaltensstörer; Bauherr; Zwangsgeld; Androhung; Ersatzvornahme; untunlich

OVG Thüringen, Urteil vom 24.09.2003 - Aktenzeichen 1 KO 404/02

DRsp Nr. 2008/1601

Beseitigungsanordnung; Jagdhütte; Außenbereich; Privilegierung; privilegiertes Vorhaben; Lagerung; Futter; Wild; Aufenthalt; Jagdrevier; Jagdberechtigter; Jagdausübung; Übernachtung; sonstiges Vorhaben; Beeinträchtigung; natürliche Eigenart der Landschaft; Verunstaltung; Landschaftsbild; Verhaltensstörer; Bauherr; Zwangsgeld; Androhung; Ersatzvornahme; untunlich

»1. Eine Jagdhütte kann zu den nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert im Außenbereich zulässigen Vorhaben gehören. Sie muss sich, um privilegiert zu sein, aber in Größe und Ausstattung an den Erfordernissen der Jagdausübung orientieren und auf das dafür unabweisbar Notwendige beschränken. 2. Die Errichtung einer Jagdhütte als Übernachtungsmöglichkeit ist nur in Ausnahmefällen geboten.«

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4 ; BauGB § 35 Abs. 2 ; BauGB § 35 Abs. 3 ; BauO § 62 ; ThürBO § 55 Abs. 1 ; ThürBO § 62 Abs. 1 ; ThürBO § 77 Abs. 1 S. 1 ; ThürVwZVG § 48 Abs. 1 S. 1 idFv. 27.09.1994 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen eine Beseitigungsverfügung.