OLG Köln - Urteil vom 19.11.1999
3 U 93/99
Normen:
BGB § 861, § 863 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2000, 263
Vorinstanzen:
LG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 219/99

Besitz an Werkzeugen eines Handwerkers auf einer Baustelle

OLG Köln, Urteil vom 19.11.1999 - Aktenzeichen 3 U 93/99

DRsp Nr. 2000/2293

Besitz an Werkzeugen eines Handwerkers auf einer Baustelle

Werkzeuge eines Handwerkers stehen auch dann in dessen unmittelbarem Eigenbesitz, wenn er sie auf eine Baustelle verbringt. Der Bauherr erlangt an den Werkzeugen hingegen keinen unmittelbaren Eigenbesitz; er ist lediglich Besitzdiener. Ein soziales Abhängigkeitsverhältnis ist hierzu nicht erforderlich.

Normenkette:

BGB § 861, § 863 ;

Entscheidungsgründe:

(ohne Tatbestand gemäß § 543 Abs. 1 ZPO).

Die prozessual bedenkenfreie Berufung des Klägers hat in der Sache teilweise Erfolg. Bezüglich der im Tenor aufgeführten Arbeitsgeräte hat der Kläger einen Herausgabeanspruch gegen den Beklagten schlüssig dargetan und glaubhaft gemacht, der vorliegend, da es sich um Arbeitsgeräte handelt, den Erlaß einer Leistungsverfügung rechtfertigt. Die Berufung ist hingegen unbegründet, soweit der Kläger die Gestattung der Durchsuchung des Hauses des Beklagten zur Vollstreckung der Herausgabe begehrt.