OLG Celle - Beschluss vom 15.05.2007
13 W 46/07
Normen:
ZPO § 406 ;
Fundstellen:
BauR 2008, 559
BauR 2008, 559
OLGReport-Celle 2007, 660
OLGReport-Celle 2007, 660
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 05.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 OH 8/06

Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen im Bauprozess

OLG Celle, Beschluss vom 15.05.2007 - Aktenzeichen 13 W 46/07

DRsp Nr. 2008/22197

Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen im Bauprozess

»Ein Sachverständiger kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er die antragstellende Partei in einem selbständigen Beweisverfahren mehrfach und nachdrücklich dazu zu bewegen versucht, nicht die von der Antragstellerin gewünschte Feststellung der Mängel vorzunehmen, sondern sogleich die Mängelbeseitigung durch die streitverkündeten Bauunternehmen zuzulassen.«

Normenkette:

ZPO § 406 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin betreibt ein selbstständiges Beweisverfahren mit dem Ziel der Begutachtung von angeblichen Mängeln eines Bauobjektes. Antragsgegner ist ihr Architekt, Streitverkündete sowie Nebenintervenienten sind die bauausführenden Unternehmen. Mit der Begutachtung ist durch Beschluss vom 9. Oktober 2006 der Sachverständige Dipl.-Ing. W. beauftragt worden.