VG Minden, vom 28.08.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1349/74
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 21.01.1977 - Vorinstanzaktenzeichen XI A 1807/75
Bestandsschutz bei einem Schrottlagerplatz im Außenbereich; Begriff der baulichen Anlage; Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer baulicher Anlagen zu einer einzigen einheitlich zu beurteilenden Anlage; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Gebot der Rücksichtnahme auf schutzwürdige Interessen anderer
BVerwG, Beschluß vom 07.09.1979 - Aktenzeichen IV C 45.77
DRsp Nr. 2009/19439
Bestandsschutz bei einem Schrottlagerplatz im Außenbereich; Begriff der baulichen Anlage; Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer baulicher Anlagen zu einer einzigen einheitlich zu beurteilenden Anlage; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Gebot der Rücksichtnahme auf schutzwürdige Interessen anderer
1. Treffen - etwa im Rahmen eines Gewerbebetriebes - verschiedene (bauliche und nicht-bauliche) Nutzungen zusammen und hängt das Bestehen eines Bestandsschutzes wesentlich davon ab, ob diese verschiedenen Nutzungen je isoliert oder aber zusammengefaßt als Einheit beurteilt werden, hat sich die Entscheidung für oder gegen die Zusammenfassung in erster Linie nach den Schutzbedürfnissen des Betroffenen und nicht nach dem Ergebnis einer auf das Erscheinungsbild abstellenden (objektivierenden) Betrachtung zu richten.2. Lagerplätze sind Lagerstätten im Sinne des § 29 Satz 3 1976/1979 BBauG.
Normenkette:
BBauG § 29 S. 1; BBauG § 29 S. 3; BBauG § 35;
Gründe:
I.
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