OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 20.06.2000 10 B 853/00
Normen:
BauO NRW § 6 Abs. 1, 7;
Fundstellen:
BRS 63, 620
BauR 2001, 767
Bestandsschutz für Errichtung eines Balkons in der seitlichen Abstandsfläche
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 20.06.2000 - Aktenzeichen 10 B 853/00
DRsp Nr. 2001/9953
Bestandsschutz für Errichtung eines Balkons in der seitlichen Abstandsfläche
Die Herstellung von Türen in einer Gebäudewand stellt eine bauliche Veränderung dar, die die Genehmigungsfrage im Hinblick auf die einzuhaltende Abstandsfläche neu aufwirft. Die Herstellung derartiger Öffnungen in eine vorhandene Gebäudewand ist vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckt. Daß die zu errichtende Balkonanlage bei isolierter Betrachtung die Maßgrenzen des § 6 Abs. 7 BauO NRW als solche beachtet, ist dabei unerheblich.