OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 20.06.2000
10 B 853/00
Normen:
BauO NRW § 6 Abs. 1, 7;
Fundstellen:
BRS 63, 620
BauR 2001, 767

Bestandsschutz für Errichtung eines Balkons in der seitlichen Abstandsfläche

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 20.06.2000 - Aktenzeichen 10 B 853/00

DRsp Nr. 2001/9953

Bestandsschutz für Errichtung eines Balkons in der seitlichen Abstandsfläche

Die Herstellung von Türen in einer Gebäudewand stellt eine bauliche Veränderung dar, die die Genehmigungsfrage im Hinblick auf die einzuhaltende Abstandsfläche neu aufwirft. Die Herstellung derartiger Öffnungen in eine vorhandene Gebäudewand ist vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckt. Daß die zu errichtende Balkonanlage bei isolierter Betrachtung die Maßgrenzen des § 6 Abs. 7 BauO NRW als solche beachtet, ist dabei unerheblich.

Normenkette:

BauO NRW § 6 Abs. 1, 7;
Fundstellen
BRS 63, 620
BauR 2001, 767