OLG Zweibrücken - Beschluß vom 09.08.1994
3 W 116/94
Normen:
BGB § 873 ; ErbbauVO § 1 § 2 § 11 § 27 ;
Fundstellen:
DRsp I(154)206b
NJW-RR 1994, 1294
Rpfleger 1995, 155

Bestimmung des Anfangszeitpunkts für ein Erbbaurecht

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 09.08.1994 - Aktenzeichen 3 W 116/94

DRsp Nr. 1996/20173

Bestimmung des Anfangszeitpunkts für ein Erbbaurecht

»Soll die Dauer des Erbbaurechts ab einem Zeitpunkt vor der notariellen Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages und damit auch zwangsläufig vor Eintragung des Erbbaurechts in das Grundbuch berechnet werden, so handelt es sich nicht um die - unzulässige - Bestimmung eines vor der Eintragung liegenden Anfangszeitpunktes des Erbbaurechts, sondern es liegt darin die zulässige Berechnungsgrundlage eines Endtermins.«

Normenkette:

BGB § 873 ; ErbbauVO § 1 § 2 § 11 § 27 ;
Fundstellen
DRsp I(154)206b
NJW-RR 1994, 1294
Rpfleger 1995, 155