Bestimmung des Anfangszeitpunkts für ein Erbbaurecht
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 09.08.1994 - Aktenzeichen 3 W 116/94
DRsp Nr. 1996/20173
Bestimmung des Anfangszeitpunkts für ein Erbbaurecht
»Soll die Dauer des Erbbaurechts ab einem Zeitpunkt vor der notariellen Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages und damit auch zwangsläufig vor Eintragung des Erbbaurechts in das Grundbuch berechnet werden, so handelt es sich nicht um die - unzulässige - Bestimmung eines vor der Eintragung liegenden Anfangszeitpunktes des Erbbaurechts, sondern es liegt darin die zulässige Berechnungsgrundlage eines Endtermins.«