OLG Düsseldorf - Urteil vom 25.02.2003
21 U 80/02
Normen:
BGB § 631 ; VOB/B § 2 Nr. 6, 7 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2003, 215
Vorinstanzen:
LG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 109/01

Bestimmung des Auftragsumfangs bei einem Pauschalvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2003 - Aktenzeichen 21 U 80/02

DRsp Nr. 2004/15156

Bestimmung des Auftragsumfangs bei einem Pauschalvertrag

1. Fordert der Auftraggeber bei einem Pauschalvertrag eine qualitativ höhere Art der Leistung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine erhöhte Vergütung zu fordern. 2. Der durch die verlängerte Vorhaltung von Geräten und Maschinen entstandene Schaden eines Unternehmers ist anhand der Baugeräte bis 1991 gem. § 287 ZPO zu schätzen, wobei von einer Kostendeckung bei etwa 70% des Baugerätelistenwertes auszugehen ist.

Normenkette:

BGB § 631 ; VOB/B § 2 Nr. 6, 7 ; ZPO § 287 ;
Vorinstanz: LG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 109/01
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 2003, 215