Der Streitwert wird auf 4.927.227,- EUR festgesetzt.
IV. Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§
In Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen (§
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