Mit notariellem Vertrag vom 9. November 1988 kauften die vier Beklagten von dem geschiedenen Ehemann der Klägerin zu 2 ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück. Zur Finanzierung des Kaufpreises von 620.000 DM stellten die Kläger ihnen 12.000 DM und einen Bausparvertrag über 26.230,56 DM zur Verfügung. Der restliche Kaufpreis wurde über ein Darlehen von 600.000 DM fremdfinanziert, das die Parteien gemeinsam aufgenommen haben und in gleich hohen Raten tilgen. Außerdem vermieteten die Beklagten zu 1 und 2 der Klägerin zu 2 die von ihr und dem Kläger zu 1 bewohnten Räume in dem Mehrfamilienhaus. Die Beklagten sind inzwischen als Miteigentümer zu je 1/4 im Grundbuch eingetragen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|