OLG Celle - Urteil vom 06.12.2006
7 U 296/05
Normen:
BGB § 125 § 139 § 311b § 812 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 439
Vorinstanzen:
LG Bückeburg, vom 17.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 109/04

Beurkundungszwang für neben Grundstückskaufvertrag gesondert mit Drittem abgeschlossenen Bauvertrag?

OLG Celle, Urteil vom 06.12.2006 - Aktenzeichen 7 U 296/05

DRsp Nr. 2007/8541

Beurkundungszwang für neben Grundstückskaufvertrag gesondert mit Drittem abgeschlossenen Bauvertrag?

»Für die Einbeziehung eines mit einem Dritten abgeschlossenen Bauvertrages in die Formpflicht des separat abgeschlossenen Grundstückskaufvertrages ist nicht genügend, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen beiden Verträgen besteht oder eine Absprache mit dem Dritten, nämlich der Baufirma als Vertragspartner des Bauvertrages, den Grundstückskaufvertrag erst ermöglicht.«

Normenkette:

BGB § 125 § 139 § 311b § 812 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger nimmt die Beklagten zu 1 und 2 auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages und die Beklagte zu 3 auf Rückabwicklung eines Bauvertrages in Anspruch.

Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil des Landgerichts (Bl. 187ff. GA) Bezug genommen.