Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30 000 € festgesetzt.
Die auf §
1. Die ohne konkreten Bezug zu den Gründen der angefochtenen Entscheidung gestellte Frage,
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