OLG Düsseldorf - Urteil vom 09.12.1999
12 U 195/98
Normen:
BGB §§ 632, 164 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1198

Bevollmächtigung des Architekten)

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.1999 - Aktenzeichen 12 U 195/98

DRsp Nr. 2000/8589

Bevollmächtigung des Architekten)

»Der bauleitende Architekt und seine Mitarbeiter sind im allgemeinen nicht bevollmächtigt, größere Änderungsaufträge mit erheblichen Kostensteigerungen zu erteilen. Bei notwendig werdenden Änderungen gilt dies gleichermaßen, wenn statt der ausgeführten Änderung (hier: Abtransport und Entsorgung von Mischschutt statt Bauschutt) eine andere Alternative mit erheblich geringeren Kosten (hier: Vorsortierung des Bauschutts vor Ort) möglich gewesen wäre. In diesem Fall besteht auch kein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag.«

Normenkette:

BGB §§ 632, 164 ;
Fundstellen
BauR 2000, 1198