LG Dortmund, vom 25.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 OH 14/02
Beweiserhebung über den mängelbedingten Minderwert bei unverhältnismäßiger Mängelbeseitigung im selbständigen Beweisverfahren
OLG Hamm, Beschluss vom 16.09.2002 - Aktenzeichen 17 W 30/02
DRsp Nr. 2006/10358
Beweiserhebung über den mängelbedingten Minderwert bei unverhältnismäßiger Mängelbeseitigung im selbständigen Beweisverfahren
In einem selbständigen Beweisverfahren ist die Beweisfrage zulässig, wie hoch der Minderwert einer Werkleistung ist, wenn eine Mängelbeseitigung unverhältnismäßig oder nicht möglich ist, da diese Rechtsfrage gerade nicht zur Beurteilung durch den Sachverständigen gestellt, sondern das Ergebnis unterstellt wird.