KG, Beschluß vom 15.02.1999 - Aktenzeichen 25 W 6893/93
DRsp Nr. 2000/5331
Beweisfragen gegen den Streitgenossen
In einem selbständigen Beweisverfahren ist die Beantwortung von Beweisfragen, die sich gegen den Streitverkündeten des Antragstellers richten, unzulässig.