LG Hamburg, vom 19.08.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 305 O 30/99
Beweiskraft des Stundenzettels
OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.1999 - Aktenzeichen 8 U 189/99
DRsp Nr. 2001/3341
Beweiskraft des Stundenzettels
Eine behauptete Vereinbarung, wonach ein Subunternehmer Arbeiten, die er mit diesem gemeinsam ausgeführt hat, nach Stundenlohn abrechnen kann, weil eine flächenmäßige Abgrenzung der geleisteten Arbeiten nicht möglich ist, wird durch die Unterzeichnung des Stundenzettels bewiesen.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1ZPO abgesehen
Entscheidungsgründe:
Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Der Kläger hat werkvertragliche Ansprüche gegen den Beklagten aus den §§ 631, 632BGB für die Arbeiten des Klägers an dem Bauvorhaben R. und S. gemäß Rechnungen Anlagen K 2 und K 3.
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