OLG Koblenz - Urteil vom 09.07.1998
5 U 74/98
Normen:
VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2;
Fundstellen:
IBR 2000, 118

Beweislast bei arbeitsteiliger Herstellung einer Bauleistung

OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.1998 - Aktenzeichen 5 U 74/98

DRsp Nr. 2000/5433

Beweislast bei arbeitsteiliger Herstellung einer Bauleistung

Wirken der Auftraggeber (Landesstraßenverwaltung) und der Auftragnehmer bei der Beseitigung von Straßenschäden dergestalt arbeitsteilig zusammen, daß beide einen Teil der Arbeitskräfte und des Materials stellen, so hat der Auftraggeber bei späterem Auftreten von Mängeln darzulegen und zu beweisen, daß diese auf den Beitrag des Auftragnehmers zurückzuführen sind.

Normenkette:

VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2;

Hinweise:

Revision nicht angenommen (BGH, Beschluß vom 04.11.1999)

Fundstellen
IBR 2000, 118