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1989
BGH
BGH - Urteil vom 21.11.1989
X ZR 21/89
Normen:
BGB
§§
631
§
632
;
ZPO
§§
282
286 ;
Fundstellen:
ZfBR 1990, 129
Vorinstanzen:
OLG München, LG München I, vom 20.12.1988vom 04.03.1988 - Vorinstanzaktenzeichen
9 U 2993/88
- Vorinstanzaktenzeichen
8 O 6239/85
Beweislast für die Erforderlichkeit des Leistungsumfanges beim Werkvertrag
BGH,
Urteil
vom 21.11.1989
- Aktenzeichen X ZR 21/89
DRsp Nr. 2002/5307
Beweislast für die Erforderlichkeit des Leistungsumfanges beim Werkvertrag
Zur Beweislast für die Erforderlichkeit des dem Vergütungsanspruch zugrunde gelegten Leistungsumfangs zur Herstellung eines Werkes.
Normenkette:
BGB
§§
631
§
632
;
ZPO
§§
282
286 ;
Tatbestand
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