Die Klägerin stellt Profilbleche und Profilteile her. Die Beklagte betreibt ein Dachdeckerunternehmen. Mit Fernschreiben vom 31. Juli 1984 bestellte die Beklagte verschiedene Dachelemente für ein Bauvorhaben in M. Die Klägerin bestätigte den Auftrag mit Schreiben vom selben Tage.
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