BGH - Urteil vom 16.12.1999
VII ZR 15/98
Normen:
ZPO § 286 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 768
NJW-RR 2000, 686
NZBau 2000, 248
Vorinstanzen:
OLG Koblenz,

Beweiswürdigung im Berufungsverfahren

BGH, Urteil vom 16.12.1999 - Aktenzeichen VII ZR 15/98

DRsp Nr. 2000/1961

Beweiswürdigung im Berufungsverfahren

Die Beweiswürdigung im Berufungsverfahren leidet an einem durchgreifenden Mangel, wenn nach der Beweiswürdigung im Berufungsurteil eine Zeugin in sich widerspruchsfrei, sachlich und emotionslos ausgesagt hat, die Zeugin demgegenüber aber in erster und zweiter Instanz zu einem Punkt unterschiedliche Angaben gemacht und darüber hinaus einen der Beteiligten als "verlogen" und "gerissenen Hund" bezeichnet hat.

Normenkette:

ZPO § 286 ;

Tatbestand:

I. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung restlichen Werklohns für Rohbauarbeiten in Anspruch.