Durch Bauvertrag vom 26. Oktober/30. November 1978 erteilte der Beklagte den Klägerinnen als Arge den Auftrag, die "Baumeisterarbeiten mit Rammpfahlgründung" für das Bauvorhaben "Berufsbildendes Schulzentrum" bestehend aus acht Bauteilen in L. auszuführen. Vertragsbestandteile waren die VOB/B, das Leistungsverzeichnis vom 30. August 1978, Angebote und Nebenangebote sowie Gründungsgutachten der Landesgewerbeanstalt B.
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