FG Brandenburg - Urteil vom 13.12.2000
2 K 2501/98 BG
Normen:
BauGB § 35 ; BewG § 129 Abs. 2 Nr. 2 ; BewG § 72 ; BewG DDR § 53 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 342

Bewertung eines ehemaligen Militärflughafens als unbebautes Grundstück

FG Brandenburg, Urteil vom 13.12.2000 - Aktenzeichen 2 K 2501/98 BG

DRsp Nr. 2001/7044

Bewertung eines ehemaligen Militärflughafens als unbebautes Grundstück

Ein ehemals als Militärflughafen genutztes Grundstück, das in das allgemeine Grundvermögen des Bundes überführt worden ist und dessen bauliche Anlagen wegen der Belegenheit im Außenbereich i. S. des § 35 BauGB baurechtlich nicht zu zivilrechtlichen Zwecken genutzt werden darf, ist als unbebautes Grundstück zu bewerten.

Normenkette:

BauGB § 35 ; BewG § 129 Abs. 2 Nr. 2 ; BewG § 72 ; BewG DDR § 53 ;

Entscheidungsgründe: