Bewertung eines ehemaligen Militärflughafens als unbebautes Grundstück
FG Brandenburg, Urteil vom 13.12.2000 - Aktenzeichen 2 K 2501/98 BG
DRsp Nr. 2001/7044
Bewertung eines ehemaligen Militärflughafens als unbebautes Grundstück
Ein ehemals als Militärflughafen genutztes Grundstück, das in das allgemeine Grundvermögen des Bundes überführt worden ist und dessen bauliche Anlagen wegen der Belegenheit im Außenbereich i. S. des § 35BauGB baurechtlich nicht zu zivilrechtlichen Zwecken genutzt werden darf, ist als unbebautes Grundstück zu bewerten.