KG - Beschluß vom 13.10.1999
Kart Verg 3/99
Normen:
GWB § 97 Abs. 1, 2 u.7;
Fundstellen:
BauR 2000, 565

Bewertungskriterien; Rechtsfolgen der Aufhebung einer Vergabeentscheidung)

KG, Beschluß vom 13.10.1999 - Aktenzeichen Kart Verg 3/99

DRsp Nr. 2000/5324

Bewertungskriterien; Rechtsfolgen der Aufhebung einer Vergabeentscheidung)

»1. Orientiert sich die Vergabestelle bei der Endauswahl unter den beiden Spitzenbewerbern um den ausgeschriebenen Auftrag bei einem zentralen Bewertungskriterium für die Zuschlagserteilung an höheren Anforderungen, als es nach den Verdingungsunterlagen zu erwarten war, liegt darin eine Verletzung des vergaberechtlichen Gleichbehandlungs- und des Transparenzgrundsatzes. 2. Die Verletzung dieser Grundsätze muß nicht zwangsläufig ohne weiteres die Aufhebung des Vergabeverfahrens zur Folge haben; es kann genügen, der Vergabestelle die Auftragsvergabe auf Grund der bisherigen Endauswahlkriterien zu untersagen und ihr aufzugeben, die Endauswahl nach zulässigem Maßstab neu vorzunehmen.«

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 1, 2 u.7;
Fundstellen
BauR 2000, 565