OLG Hamm - Beschluss vom 15.12.2004
17 W 43/04
Normen:
ZPO § 114 § 485 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 1360

Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren; Begriff der Erfolgsaussicht

OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2004 - Aktenzeichen 17 W 43/04

DRsp Nr. 2006/10300

Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren; Begriff der Erfolgsaussicht

»Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten des Antragstellers sind nicht die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage, sondern die des Beweisantrages ausschlaggebend.«

Normenkette:

ZPO § 114 § 485 Abs. 1 ;
Fundstellen
BauR 2005, 1360