Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren; Begriff der Erfolgsaussicht
OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2004 - Aktenzeichen 17 W 43/04
DRsp Nr. 2006/10300
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren; Begriff der Erfolgsaussicht
»Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten des Antragstellers sind nicht die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage, sondern die des Beweisantrages ausschlaggebend.«