Bezeichnung des Enteignungszwecks; Bezeichnung der Verwendungsfrist
BGH, Urteil vom 28.05.1984 - Aktenzeichen III ZR 100/83
DRsp Nr. 1992/4883
Bezeichnung des Enteignungszwecks; Bezeichnung der Verwendungsfrist
»Zur Frage, welche Anforderungen an die Bezeichnung des Enteignungszwecks und der Frist, innerhalb deren das enteignete Grundstück zu dem vorgesehenen Zweck zu verwenden ist, zu stellen sind.«
Normenkette:
BBauG § 113 Abs. 2 Nr. 3 ;
Tatbestand:
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