LG Magdeburg, vom 08.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 1630/01
Bezugnahme auf eine DIN-Norm keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften
OLG Naumburg, Urteil vom 17.04.2003 - Aktenzeichen 7 U 75/02
DRsp Nr. 2003/9252
Bezugnahme auf eine DIN-Norm keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften
»1. In der Bezugnahme auf eine DIN-Norm liegt nicht zugleich eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften.«2. Die in DIN-Normen aufgezählten Eigenschaften einer Ware dienen primär der Warenbeschreibung bzw. der verkürzten und effizienten Beschreibung des Kaufgegenstandes)