Der Kläger wendet sich im Wege der Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluß.
In dem diesem zugrundeliegenden Rechtsstreit war der Kläger mit einer unter anderem gegen die jetzigen Beklagten als Gesamtschuldner gerichteten Zahlungsklage unterlegen und auf eine negative Feststellungswiderklage des jetzigen Beklagten zu 2 hin verurteilt worden. Mit Urteil vom 5. Mai 1982 waren ihm die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden. Nach Abschluß des erstinstanzlichen Verfahrens - eine Berufung des Klägers blieb erfolglos - hatten die Beklagten durch ihren gemeinsamen Prozeßbevollmächtigten beantragt, die insgesamt angefallenen Kosten auf 1.650,82 DM zuzüglich Zinsen festzusetzen. Aus dem antragsgemäß am 1. Juni 1982 erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluß betrieb der Beklagte zu 2 in Höhe von 1.585,39 DM zuzüglich Zinsen und Nebenforderungen die Zwangsvollstreckung.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|