Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 26. Oktober 1994 (OLG Naumburg - 6 U 130/94 - 26.10.94) wird nicht angenommen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Streitwert: 249.168,92 DM
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