Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. Juli 1992 [OLG Frankfurt/M. - 17 U 217/89 - 14.07.92] wird nicht angenommen.
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Streitwert: 128.982,92 DM
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