Der Beklagte übertrug der Klägerin 1978 mit einem
Nachdem die Klägerin ihre im August 1979 vorgelegten Detailpläne auf Wunsch der von dem Beklagten beauftragten Architekten überarbeitet hatte, kam es am 20. Februar 1980 zu einer Baubesprechung, in der allen Beteiligten eröffnet wurde, daß die Schule unbedingt zum 1. Juni 1980 gebrauchsfertig übergeben werden müsse. Ein entsprechendes Protokoll vom 26. Februar 1980 nahm die Klägerin widerspruchslos hin.
Anschließend kam es zu weiteren Gesprächen zwischen Beauftragten der Klägerin und den Architekten. Mit Schreiben vom 31. März 1980 teilten die Architekten der Klägerin u.a. mit, daß sie auf Wunsch der Klägerin die Firma R., die die Holzdecken herzustellen und anzubringen hatte, anweisen würden, entlang der gesamten Verdunkelungsanlagen einen durchlaufenden Revisionsdeckel vorzusehen.
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