Die Klägerin, ein französisches Stahlbauunternehmen, beteiligte sich an einer von der Beklagten im Jahre 1979 vorgenommenen Ausschreibung zur Errichtung zweier Straßenbrücken über Gleisanlagen der Deutschen Bundesbahn. Die ausgeschriebenen Brückenbauarbeiten umfaßten den Abbruch der vorhandenen Brücken, die Stahlbrückenkonstruktion sowie die zugehörigen Erd-, Beton-, Straßenbau- und Anstricharbeiten.
Bei Eröffnung der Angebote am 20. November 1979 lagen insgesamt vier Angebote vor. Die Klägerin lag mit ihrem Angebot (13.242.897,32 DM) um rund 1,46 Millionen DM unter dem zweitniedrigsten Angebot.
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