BGH - Urteil vom 10.12.1987 (III ZR 204/86) - DRsp Nr. 1992/2765
BGH, Urteil vom 10.12.1987 - Aktenzeichen III ZR 204/86
DRsp Nr. 1992/2765
a-c. Entschädigungsansprüche aus enteignendem Eingriff wegen der von einer schon länger bestehenden Straße (»Altstraße«) ausgehenden Verkehrsimmissionen:(a) Kriterien für die Feststellung der enteignungsrechtlich relevanten Zumutbarkeitsschwelle;(b-c) Wertung als entschädigungslos zu duldende Immission aufgrund einer tatsächlichen Lärmvorbelastung(c) es sei denn, daß die Vorbelastung die Intensität eines enteignenden Eingriffs erreicht.