BGH - Urteil vom 16.10.1984 (X ZR 86/83) - DRsp Nr. 1992/4740
BGH, Urteil vom 16.10.1984 - Aktenzeichen X ZR 86/83
DRsp Nr. 1992/4740
Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen Vermögensschäden, die durch eine Nachbesserung nicht hätten verhindert werden können (hier: Verdienstausfall und Gutachterkosten), auch ohne Setzung einer Nachbesserungsfrist mit Ablehnungandrohung.Grenzen der Zumutbarkeit eines Nachbesserungsverlangens nach wiederholten vergeblichen Nachbesserungsversuchen(d) im Falle einer technisch komplizierten Anlage, die ohne vorherige Einschaltung eines Ingenieurs errichtet wurde.