Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, trat am 22. Oktober 1982 der C.-Bank in B. zur Sicherung von Krediten zusammen mit anderen Außenständen eine Restwerklohnforderung von 48.500 DM gegen den Rechtsvorgänger des Beklagten zu 1 und die Beklagte zu 2 (künftig: die Beklagten) aus Bauvertrag ab. Am 13. Dezember 1982 wurde die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Klägerin sowie der GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin mangels kostendeckender Masse abgelehnt. Unter dem 29. Dezember 1982 zeigte die C.-Bank den Beklagten die Abtretung an. Am 10. März 1983 versicherte der Geschäftsführer der GmbH, welche sich wie die KG inzwischen in Liquidation befindet, für die Klägerin eidesstattlich, die KG sei überschuldet und besitze keinerlei Vermögen. Nach Klageerhebung im Dezember 1983 ermächtigte die C.-Bank am 18. Januar 1984 die Klägerin, die abgetretene Forderung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|