I.
Die Antragsgegnerin schrieb im September 2006 im offenen Verfahren Reinigungsarbeiten in verschiedenen städtischen Gebäuden in 21 Losen aus. Das Ende der Zuschlags- und Bindefrist war auf den 08. Dezember 2006 festgesetzt. Neben anderen Unternehmen gab die Antragstellerin ein Angebot ab.
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