OLG Düsseldorf - Beschluss vom 25.04.2007
VII-Verg 3/07
Normen:
VOL/A § 24 ; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a ; VOL/A § 25 Nr. 2 Abs. 2 ; VOL/A § 25 Nr. 3 ; TVG § 5 ;
Vorinstanzen:
VK bei der Bezirksregierung Köln - 09.01.2007,

Bieterausschluss wegen Nichteinhaltung des geforderten Tariflohnes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2007 - Aktenzeichen VII-Verg 3/07

DRsp Nr. 2007/22469

Bieterausschluss wegen Nichteinhaltung des geforderten Tariflohnes

1. Macht ein Bieter keine vollständigen und zutreffenden Angaben zu den geforderten Preisen, führt dies zum Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 lit. a) VOL/A. Das ist der Fall, wenn sich nach Auslegung des Angebotes aus den angegebenen Stundenzahlen ein Stundenlohn errechnet, der zum überwiegenden Teil erheblich unter dem in der Ausschreibung geforderten tariflichen Mindestlohn liegt. 2. Ein Bieter kann nicht allein deswegen unberücksichtigt bleiben, weil er nicht rechtzeitig sein Einverständnis mit der Verlängerung der Bindungsfrist erklärt hat, wenn er durch Einreichung des Angebotes, Erhebung von Rügen und Verfolgung eines Nachprüfungsantrages sein Interesse am Auftrag hinreichend deutlich bekundet hat.

Normenkette:

VOL/A § 24 ; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a ; VOL/A § 25 Nr. 2 Abs. 2 ; VOL/A § 25 Nr. 3 ; TVG § 5 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragsgegnerin schrieb im September 2006 im offenen Verfahren Reinigungsarbeiten in verschiedenen städtischen Gebäuden in 21 Losen aus. Das Ende der Zuschlags- und Bindefrist war auf den 08. Dezember 2006 festgesetzt. Neben anderen Unternehmen gab die Antragstellerin ein Angebot ab.