VK Sachsen-Anhalt - Beschluß vom 24.02.2000
VK Hal 02/00
Normen:
GWB § 97 Abs. 3 ; VOB/A § 2 Nr. 2, § 4;
Fundstellen:
IBR 2000, 259

Bildung einer Auftragseinheit

VK Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 24.02.2000 - Aktenzeichen VK Hal 02/00

DRsp Nr. 2000/5590

Bildung einer Auftragseinheit

Die Bildung von Auftragseinheiten (Ausstattung einer Berufsschule) ohne Auftrennung in die Lieferung von Geräten und bauseits zu erbringende Arbeiten ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, soweit Funktionseinheiten (hier: Erstellung einer Druckluftanlage) gebildet werden.

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 3 ; VOB/A § 2 Nr. 2, § 4;
Fundstellen
IBR 2000, 259