VK Sachsen-Anhalt - Beschluß vom 24.02.2000 VK Hal 02/00
Normen:
GWB § 97 Abs. 3 ; VOB/A § 2 Nr. 2, § 4;
Fundstellen:
IBR 2000, 259
Bildung einer Auftragseinheit
VK Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 24.02.2000 - Aktenzeichen VK Hal 02/00
DRsp Nr. 2000/5590
Bildung einer Auftragseinheit
Die Bildung von Auftragseinheiten (Ausstattung einer Berufsschule) ohne Auftrennung in die Lieferung von Geräten und bauseits zu erbringende Arbeiten ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, soweit Funktionseinheiten (hier: Erstellung einer Druckluftanlage) gebildet werden.