Die Kläger bewohnen seit Anfang der 70er Jahre als Mieter ein auf einer Anhöhe gelegenes, in den 50er Jahren bebautes Hausgrundstück. In einer Entfernung von 50 bis 60 m unterhalb dieses Grundstücks liegt im Tal die seit 1867 dort betriebene Papierfabrik der Beklagten, die sich heute über ein Gelände von 90.000 m² erstreckt. Es werden unter anderem mehrere Papiermaschinen, Lagerhallen, drei Feuerungsanlagen und ein Gastank betrieben, die - soweit erforderlich - baurechtlich bzw. immissionsrechtlich genehmigt sind. In der Umgebung des Betriebes befinden sich Wohnhäuser, ein ungenehmigter Campingplatz sowie im weiteren Umfeld Wiesen und Felder. Ein Bebauungsplan besteht nicht.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|