Die Beklagte, ein Bauträger, bezog von der Klägerin in großem Umfang Kunststoffenster, Türen und Bauelemente für Altbauten hauptsächlich in den neuen Bundesländern. Für die Zeit von Juni 1995 bis Februar 1996 weist die Kontokorrentaufstellung der Klägerin zu Lasten der Beklagten einen unstreitigen Saldo in Höhe von 264.888,82 DM aus, den die Klägerin mit ihrer Klage geltend macht. Außerdem erhebt sie aus abgetretenem Recht der B. Bauelemente Vertriebs-GmbH einen Zahlungsanspruch in Höhe von 3.485,89 DM aus der Lieferung von Türelementen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|