Bindung an den geltend gemachten Anspruch bei Baumängelgewährleistung; Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Pflicht zur schriftlichen Bedenkenmitteilung
OLG Hamm, Urteil vom 16.10.1992 - Aktenzeichen 12 U 178/91
DRsp Nr. 2006/6467
Bindung an den geltend gemachten Anspruch bei Baumängelgewährleistung; Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Pflicht zur schriftlichen Bedenkenmitteilung
»1. Macht ein Bauherr Vorschuss (§ 13 Nr. 5 Abs. 2VOB/B) geltend, darf das Gericht diesem Begehren grundsätzlich nicht ohne weiteres unter dem Aspekt des Schadensersatzes stattgeben.2. Die Verpflichtung zur schriftlichen Bedenkenmitteilung aus § 4 Nr. 3 VOB/B ist eine vertragliche Hauptpflicht, deren Erfüllung der Unternehmer zu beweisen hat.3. Zur Zulässigkeit der Feststellungsklage neben der vom Besteller erhobenen Vorschussklage.«