OLG Karlsruhe - Urteil vom 22.12.1998
17 U 189/97
Normen:
BGB §§ 317, 319 ;

Bindung an Nachtragsvereinbarung; Verbindlichkeit eines Schiedsgutachtens über Nachtragsaufträge

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.1998 - Aktenzeichen 17 U 189/97

DRsp Nr. 2000/5423

Bindung an Nachtragsvereinbarung; Verbindlichkeit eines Schiedsgutachtens über Nachtragsaufträge

1. Der Auftraggeber ist an eine Nachtragsvereinbarung gebunden, die wegen Erschwerniszuschläge auf die vereinbarten Einheitspreise vorsieht. Dies gilt auch dann, wenn sich herausstellt, daß ein Zuschlag auf die Einheitspreise bereits in den Einheits- und auch in den Zulagepreisen enthalten ist. 2. Die Parteien eines Bauvertrages können wirksam vereinbaren, daß die Höhe eines Nachtragsanspruchs des Auftragnehmers durch einen Schiedsgutachter verbindlich für beide ermittelt wird, es sei denn, daß eine der Parteien innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegt.