Bindung der Enteignungsbehörde an die Höhe der Vorauszahlungen
BGH, Beschluß vom 30.09.2004 - Aktenzeichen III ZR 81/04
DRsp Nr. 2004/16800
Bindung der Enteignungsbehörde an die Höhe der Vorauszahlungen
»Die Enteignungsbehörde ist an die Höhe einer im Verfahren nach § 112 Abs. 2BauGB angeordneten Vorauszahlung im späteren Entschädigungsfeststellungsverfahren nicht gebunden.«